Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB sind integrierter Bestandteil der Offerte, der Bestellung, der Lieferung und der Auftragsbestätigung der Lieferantin Wirth Reinigungsmaschinen AG.
1.2. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur anwendbar, wenn sie von der Lieferantin ausdrücklich schriftlich angenommen bzw. bestätigt worden sind.
2. Angebot, geistiges Eigentum, Bestellung, Auftragsbestätigung
2.1. Alle Angebote sind unverbindlich, bis die Wirth Reinigungsmaschinen AG die Bestellung des Kunden angenommen hat.
2.2. Produktbeschreibungen, Bilder, Schemas und technische Zeichnungen in Prospekten und Katalogen sind nicht massgebend.
2.3. Technische Unterlagen sind geistiges Eigentum des Lieferanten und dürfen nur für Bedienung und Wartung verwendet werden. Sie dürfen weder durch den Kunden oder durch Dritte zur Herstellung oder Weiterentwicklung von Maschinen, Bestandteilen oder Betriebsstoffen verwendet werden.
2.4. Alle technischen Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einem Kauf- oder Werklieferungsvertrag führen, sind umgehend zurückzugeben.
3. Kauf, Werklieferung, Leistungen
3.1 Kaufobjekt, Werklieferung und Dienstleistungen (Montage, Instruktion, Service, usw.) bestimmen sich nach Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
4. Preise
4.1. Preise für Maschinen und Produkte sind ohne Mehrwertsteuer, Reinigungsmittel und Betriebsstoffe sowie Versand- und Verpackungskosten.
4.2. Preise für Dienstleistungen werden zum Stundensatz gemäss Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum fällig und ohne Abzug von Skonto, Spesen, Gebühren, Abgaben, usw. an die Wirth Reinigungsmaschinen AG zahlbar.
5.2. Falls die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist eintrifft, ist ab Fälligkeit ein Verzugszins von 5 % zu bezahlen.
5.3. Anzahlungen und Akontozahlungen sind gemäss Angebot und Auftragsbestätigung fällig und zahlbar.
5.4. Teillieferungen sind gemäss Einzelrechnung zahlbar.
5.5. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu melden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als akzeptiert.
6. Lieferfrist
6.1. Die Lieferfrist beginnt nach Bestellungseingang bei der Wirth Reinigungsmaschinen AG.
6.2. Die Lieferfrist wird um die entsprechende Dauer verlängert, wenn der Besteller Lieferverzögerungen zu verantworten hat, z.B. wenn nötige Angaben nicht rechtzeitig der Wirth Reinigungsmaschinen AG gemeldet wurden, oder wenn der Besteller mit Akonto- oder Teilzahlungen in Verzug ist.
6.3. Wurde Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens drei Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist der Lieferant berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandsschäden Rechnung zu stellen.
7. Gefahrenübergang, Abnahme, Transport, Versicherung
7.1. Die Gefahr geht mit Versand bei der Wirth Reinigungsmaschinen AG auf den Besteller über. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
7.2. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben.
7.3. Die Versicherung gegen allfällige Schäden ist Sache des Bestellers.
8. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
8.1. Die Lieferungen und Leistungen werden von der Lieferantin vor Versand geprüft. Eine Abnahmeprüfung beim Besteller ist speziell zu vereinbaren und separat zu entschädigen.
8.2. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert 10 Tagen zu prüfen. Allfällige Mängel sind innert dieser Frist schriftlich bei der Wirth Reinigungsmaschinen AG zu rügen, andernfalls die Lieferungen und Leistungen als genehmigt gelten.
8.3. Der Lieferant hat gerügte Mängel innert angemessener Frist nachzubessern bzw. zu beheben.
9. Garantie, Gewährleistungsausschluss
9.1. Die Wirth Reinigungsmaschinen AG leistet für die von ihr und die von ihren Unterlieferanten gelieferten Geräte während 2 Jahren nach Ablieferung Garantie. Für Akkus für beruflichen Gebrauch beträgt die Garantiefrist 1 Jahr. Geräte, die während der Garantiezeit wegen Material-, Konstruktions-, Produktions- oder Montagemängeln schadhaft oder unbrauchbar sind, werden innert angemessener Frist von der Wirth Reinigungsmaschinen AG repariert. Die Geräte müssen vom Kunden der Wirth Reinigungsmaschinen AG gebracht und wieder abgeholt werden. Auf ein Ersatzgerät besteht während der Reparaturdauer kein Anspruch.
9.2. Ersatzteile sind während 10 Jahren ab Verkaufsdatum des Gerätes an Lager verfügbar.
9.3. Die Garantie auf Reparaturen während oder nach der Garantiezeit beträgt für den privaten Gebrauch erneut 2 Jahre und für den beruflichen Gebrauch 1 Jahr nach Ablieferung.
9.4. Garantiefälle sind vom Kunden innert 10 Tagen mitzuteilen. Der Mitteilung ist der schriftliche Kaufbeleg (bei Onlinebestellungen ausgedruckt) mit Kaufdatum und Typenbezeichnung beizulegen.
9.5. Wandelung (Rückerstattung des Kaufpreises), Austausch gegen ein neues Gerät oder Minderung (teilweise Rückerstattung des Kaufpreises) und Schadenersatzansprüche für direkte oder indirekte Schäden werden ausgeschlossen.
9.6. Keine Mängel und von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, Verschleiss (namentlich von Dichtungen, Bürsten und Batterien) und nicht vom Lieferanten zu verantwortende Ursachen wie mangelhafte Wartung, bestimmungswidrige Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falsche Handhabung, übermässige Beanspruchung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, äusserer Einwirkung(en) wie unzureichende Stromversorgung oder Überspannung, Hitze, Wasser, Verwendung von ungeeigneten Betriebsmitteln, von nicht autorisiertem Zubehör oder Ersatzteilen.
9.7. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung Installationen, Reparaturen oder Um- und Anbauten an Geräten oder Geräteteilen ausführen oder wenn der Besteller seine Schadensminderungspflicht nicht erfüllt.
9.8. Es dürfen nur Böden gereinigt werden, die nicht wasserempflindlich sind. Zu vermeiden sind Holzböden, geölte Böden oder sonstige wasserempfindliche Böden. Bei Unsicherheiten bitte vor dem Reinigen den Lieferanten kontaktieren. Für sämtliche Schäden, die durch falsche oder unsachgemässe Reinigung entstanden, lehnt die Wirth Reinigungsmaschinen AG strikte ab.
10. Rücknahme
10.1. Geräte selber werden nicht zurückgenommen.
10.2. Bei Rücknahme von Altgeräten, Anlagen und Reinigungsmittelgebinden ist ein angemessener Entsorgungsbeitrag zu zahlen.
11. Informationspflicht
11.1Der Besteller hat den Lieferanten auf Gesetzesbestimmungen, Normen und Richtlinien, usw. über Lieferung, Montage, Betrieb, sowie Krankheits- und Unfallverhütung am Bestimmungsort zu informieren.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller hat bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums des Lieferanten soweit erforderlich mitzuwirken und bevollmächtigt den Lieferanten mit der Bestellung, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
12.2. Über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ist der Lieferant unverzüglich schriftlich zu informieren.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Wirth Reinigungsmaschinen AG, Sarmenstorf. Vorbehalten ist der Gerichtsstand am Wohnsitz privater Besteller.
13.2. Anwendbar ist Schweizer Recht. Sarmenstorf, 1.1.2024